• Förderprogramme

    Förderungen der Bundesländer, Gemeinden & Städte
Errichtung privater Ladestationen für Elektrofahrzeuge (Förderprogramm: Umweltfreundlich mobil)

Was wird gefördert?
Die Errichtung einer privaten Ladestation für batteriebetriebene Elektrofahrzeuge auf privater, nicht öffentlich zugänglicher Fläche im Stadtgebiet Heidelberg. Es können maximal zehn Ladepunkte pro Jahr und antragstellender Person gefördert werden..
Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Installation einer privaten Ladestation durch einen Elektro-Fachbetrieb erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 50 % der Anschaffungskosten (sog. Anteilsfinanzierung), maximal 1.000 Euro. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten, die für die Inbetriebnahme der Ladestation erforderlich sind. Die entstandenen Kosten sind von der antragstellenden Person nachzuweisen. Nachzuweisende Voraussetzung für eine Förderung ist der Bezug von CO2-neutralem Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Heidelberg.
Antragstellung und Antragsformular
Die Förderung ist unter Verwendung des von der Stadt Heidelberg zur Verfügung gestellten Antragsformulars zu beantragen. Dieses ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen innerhalb von sechs Monaten nach der Installation durch einen Elektro-Fachbetrieb (Rechnungsdatum) beim beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie einzureichen.
Gegenüber Unternehmern erfolgt die Förderung unter Berücksichtigung der Vorgaben für De-minimis-Beihilfen und setzt daher voraus, dass mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgegeben wird. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur möglich, soweit die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht überschritten werden (Stand bis 12/2023: 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren).
Über die Förderung ergeht nach Prüfung der Unterlagen ein Zuschussbescheid. Die Stadt Heidelberg stellt außerdem ggf. eine De-minimis-Bescheinigung aus.
Zum Antragsformular
Quelle: https://www.heidelberg.de/hd/HD/Leben/Foerderprogramm+Umweltfreundlich+mobil2.html

Der Förderkredit für Strom und Wärme

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
    •  zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
  • Treuhandkonstruktionen
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungs­weise abgeschlossener Vorhaben
  • Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmens­anteile
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der KfW.
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