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Balkonkraftwerk – was ist seit 2024 erlaubt?

Der Gesetzgeber hat im April 2024 einige Vereinfachungen für Betreiber von Balkonkraftwerken beschlossen.

  • Sie dürfen pro (externen) Zähler 1 Balkonkraftwerk mit max. 800 Watt Wechselrichterleistung anschließen
  • Sie dürfen auch mehr als 2 Module anschließen, solange diese zusammen nicht mehr als 2000W Leistung haben und der Wechselrichter maximal 800 Watt Ausgangsleistung hat.
  • Die normale Schuko-Steckdose ist erlaubt
  • Sie haben noch einen alten,  schwarzen Zähler, der rückwärts läuft? Kein Problem, das ist erlaubt.
  • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist nicht mehr nötig, beim Marktstammdatenregister dagegen schon
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