EEG 2023/2024: Aktuelle Regelungen für Photovoltaik-Anlagen
Photovoltaik bleibt eine attraktive Option für private Haushalte, die sich für nachhaltige Energiegewinnung interessieren. Dies liegt nicht zuletzt an den Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch das „Solarpaket I“, das seit Mai 2024 in Kraft ist und zahlreiche Verbesserungen für die Errichtung von PV-Anlagen mit sich bringt.
Wichtige Änderungen und Regelungen des EEG 2023/2024
Das „Solarpaket I“ und seine Auswirkungen
Das „Solarpaket I“ der Bundesregierung, das im Mai 2024 in Kraft getreten ist, beinhaltet mehrere Neuerungen, die die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen erleichtern. Dazu zählt insbesondere die Abschaffung der bisherigen 70-Prozent-Regel, wonach nur ein Teil der PV-Nennleistung ins Netz eingespeist werden durfte. Diese technische Begrenzung ist für alle neuen Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, weggefallen. Dadurch können Betreiber nun die volle Leistung ihrer Anlage nutzen und ins Netz einspeisen.
Netzanschluss und bürokratische Vereinfachungen
Ab dem Jahr 2025 sind Netzbetreiber verpflichtet, ein Online-Portal zur Verfügung zu stellen, über das Interessenten einfach und schnell eine Netzanfrage für ihre geplante Photovoltaikanlage stellen können. Die Bearbeitungszeiten durch die Netzbetreiber sind hierbei festgelegt und sollen bundesweit einheitlich geregelt werden. Dies erleichtert den Zugang zum Netzanschluss erheblich und reduziert die bürokratischen Hürden, die bisher viele potenzielle Betreiber abschreckten.
Förderungen für Solaranlagen im Garten
Eine weitere Neuerung, die das „Solarpaket I“ mit sich bringt, betrifft die Förderfähigkeit von PV-Anlagen, die nicht auf Dächern, sondern auf anderen Flächen wie im Garten installiert werden. Diese Anlagen werden ebenfalls durch das EEG gefördert, solange sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dies bietet eine zusätzliche Flexibilität für Hausbesitzer, die keine geeigneten Dachflächen zur Verfügung haben.
EEG 2023: Ein Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix Deutschlands kontinuierlich zu erhöhen. Für das Jahr 2023 war ursprünglich der Zubau von 9 Gigawatt (GW) an neuer PV-Leistung vorgesehen, tatsächlich wurden sogar rund 14 GW realisiert. Für 2024 plant das EEG einen weiteren Zubau von 13 GW. Ab 2026 soll der jährliche Ausbau auf 22 GW gesteigert werden, wobei etwa die Hälfte der neuen Anlagen auf Dächern und die andere Hälfte als Freiflächenanlagen errichtet werden sollen.
Aktuelle Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütung für Solarstrom, die ins Netz eingespeist wird, wird halbjährlich gesenkt. Die letzte Anpassung erfolgte am 1. August 2024, wobei die Vergütungssätze um etwa 1 Prozent gesenkt wurden. Diese Vergütungen gelten für alle Anlagen, die bis zum 31. Januar 2025 in Betrieb genommen werden. Für Anlagen, die nach dem 1. Februar 2025 in Betrieb gehen, erfolgt eine weitere Absenkung um 1 Prozent.
Vergütungssätze im Detail
Anlagen mit Eigenverbrauch:
Für Anlagen bis 10 kWp beträgt die feste Einspeisevergütung 8,03 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Anlagenanteile, die über 10 kWp hinausgehen, liegt die Vergütung bei 6,95 Cent pro kWh. So erhält beispielsweise eine 15 kWp-Anlage für die ersten 10 kWp den höheren Satz von 8,03 Cent und für die restlichen 5 kWp 6,95 Cent pro kWh, was im Durchschnitt 7,67 Cent pro kWh ergibt.
Anlagen mit Volleinspeisung:
Für diese Anlagen ist die Vergütung höher, wobei Anlagen bis 10 kWp 12,73 Cent pro kWh und Anlagenanteile über 10 kWp 10,68 Cent pro kWh erhalten. Eine 15 kWp-Anlage würde somit für die ersten 10 kWp 12,73 Cent und für die weiteren 5 kWp 10,68 Cent pro kWh erhalten, was einem Durchschnitt von 12,05 Cent pro kWh entspricht.
Steuerliche Erleichterungen für PV-Anlagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für den privaten Kauf von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Das bedeutet, dass bei der Anschaffung der Anlagen keine Umsatzsteuer anfällt, was die Anschaffungskosten erheblich senkt. Zudem wird auf die Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber auszahlt, keine Umsatzsteuer erhoben, was die Abwicklung vereinfacht.
Zukünftige Herausforderungen und Chancen für PV-Anlagenbetreiber
Trotz der attraktiven Förderungen und Erleichterungen stehen PV-Anlagenbetreiber vor einigen Herausforderungen. Dazu zählt die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Anlagen, um die maximale Leistung sicherzustellen und eventuelle Ertragsverluste durch Verschmutzung, Verschleiß oder technische Defekte zu vermeiden.
Erleichterter Netzanschluss und Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren
Ab 2025 wird ein bundesweit einheitliches Portal für die Anmeldung und den Netzanschluss von PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme soll den Anmeldeprozess vereinfachen und die Bearbeitungszeiten verkürzen. Netzbetreiber sind dazu verpflichtet, Anfragen in festgelegten Fristen zu bearbeiten, was den gesamten Prozess für die Anlagenbetreiber transparenter und effizienter gestalten soll.
Aktuelle Änderungen durch das "Solarpaket I"
Im Mai 2024 ist das „Solarpaket I“ der Bundesregierung in Kraft getreten, das bedeutende Neuregelungen für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit sich bringt. Diese Änderungen betreffen insbesondere PV-Anlagen, die neu in Betrieb gehen, und zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie weiter zu fördern und bürokratische Hürden abzubauen. Hier sind die wichtigsten Anpassungen und zusätzlichen Informationen, die im Rahmen des „Solarpaket I“ eingeführt wurden:
Trennung von Steckersolar-Geräten und größeren PV-Anlagen
Eine der zentralen Neuerungen des „Solarpaket I“ betrifft die Unterscheidung zwischen Steckersolar-Geräten (auch bekannt als Balkonkraftwerke) und größeren PV-Anlagen. Zukünftig wird die Leistung von Steckersolar-Geräten nicht mehr zur Gesamtleistung einer bereits bestehenden PV-Anlage hinzugerechnet. Das bedeutet, dass Hausbesitzer ihre PV-Anlage mit einem Steckersolar-Gerät ergänzen können, ohne die Risiko einzugehen, dass durch die kombinierte Leistung bestimmte Leistungs-Grenzwerte überschritten werden. Diese Regelung vereinfacht die Erweiterung von PV-Anlagen und bietet eine größere Flexibilität bei der Nutzung kleinerer Solaranlagen.
Wissenswertes: Steckersolar-Geräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu installieren sind und sofort zur Reduzierung der Stromkosten beitragen. Sie sind ideal für Mieter und Eigentümer, die keine Möglichkeit haben, eine größere PV-Anlage zu installieren.
Erleichterungen beim Modultausch (Repowering)
Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Austausch von Solarmodulen, auch als Repowering bekannt. Bisher konnten Solarmodule nur dann ausgetauscht werden, wenn sie defekt waren, um weiterhin die höhere Einspeisevergütung für die Restlaufzeit der Anlage zu erhalten. Mit dem neuen „Solarpaket I“ ist es nun möglich, Solarmodule auszutauschen und dabei die bestehende, höhere Einspeisevergütung zu behalten, unabhängig davon, ob die Module noch funktionsfähig sind oder nicht.
Wissenswertes: Diese Regelung erlaubt es Betreibern, veraltete oder weniger effiziente Module durch leistungsstärkere zu ersetzen, was die Gesamtleistung der Anlage erhöhen kann. Allerdings gilt: Sollte durch den Austausch die Anlagengröße steigen, weil die neuen Module leistungsstärker sind, wird die alte Vergütungshöhe nur für den Teil der Anlage angewendet, der der ursprünglichen Leistung entspricht. Die zusätzliche Leistung durch die neuen Module wird mit der aktuell für Neuanlagen gültigen Vergütung vergütet. Diese Regelung ist allerdings erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission anwendbar.
Beschleunigte Genehmigung von PV-Anlagen bis 30 kWp
Mit dem „Solarpaket I“ wurden auch die Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen bis 30 kWp beschleunigt. Netzbetreiber sind nun verpflichtet, eine Anfrage zur Installation einer PV-Anlage innerhalb von vier Wochen zu beantworten. Erfolgt keine Antwort innerhalb dieser Frist, gilt die Anlage automatisch als genehmigt. Diese Regelung erweitert die bisherige Fristregelung, die nur für Anlagen bis zu 10,8 kWp galt, und fördert so den schnelleren Ausbau von Solaranlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wissenswertes: Diese Änderung reduziert die Unsicherheiten für Anlagenbetreiber und fördert einen schnelleren und unkomplizierteren Anschluss an das Stromnetz. Dies ist besonders wichtig, um den Zubau von PV-Kapazitäten zu beschleunigen und die Energiewende voranzutreiben.
Erweiterte Möglichkeiten für Mieterstrom-Modelle
Das „Solarpaket I“ erweitert auch die Möglichkeiten für Mieterstrom-Modelle. Neben Wohngebäuden können nun auch Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen als Standort für Solarmodule genutzt werden, sofern der erzeugte Strom ohne Durchleitung durch ein öffentliches Stromnetz direkt ins Gebäude zur Verteilung an die Mieter oder Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) geleitet wird.
Wissenswertes: Diese Änderung schafft neue Chancen für gewerbliche Immobilienbesitzer und WEGs, ihren Mietern kostengünstigen Solarstrom zur Verfügung zu stellen, und fördert die dezentrale Energieversorgung. Mieterstrom-Modelle sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende, da sie auch Bewohnern von Mehrfamilienhäusern den Zugang zu günstigem Solarstrom ermöglichen.
Beseitigung von Hindernissen bei Volleinspeise-Anlagen
Ein häufiges Ärgernis bei Volleinspeise-Anlagen war bisher, dass Netzbetreiber für den geringen Eigenverbrauch des Wechselrichters einen separaten Stromliefervertrag forderten. Dies führte zu zusätzlichen Kosten und administrativen Aufwänden. Mit dem „Solarpaket I“ wurde diese Regelung abgeschafft. Der geringe Stromverbrauch des Wechselrichters wird nun einfach auf die reguläre Stromrechnung des Hauses übernommen, wodurch die Notwendigkeit eines separaten Anschlusses und die damit verbundene Grundgebühr entfällt.
Wissenswertes: Diese Vereinfachung senkt die Betriebskosten für Volleinspeise-Anlagen und macht diese Modelle attraktiver für Betreiber, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen möchten. Die Maßnahme reduziert den administrativen Aufwand und spart Kosten.
Einführung der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Mit dem „Solarpaket I“ wurde eine neue Form der gemeinsamen Nutzung von Solarstrom für Miet- und WEG-Gebäude eingeführt, die als „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ bezeichnet wird. Diese Regelung ist nicht im EEG, sondern im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Sie ermöglicht es mehreren Parteien innerhalb eines Gebäudes, gemeinschaftlich produzierten Solarstrom zu nutzen, ohne dass dieser durch das öffentliche Netz geleitet werden muss. Dies bietet eine flexible Lösung für die Verteilung von Solarstrom in Mehrparteienhäusern und senkt die Kosten für die Nutzer.
Wissenswertes: Die „gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ kann als wichtige Neuerung angesehen werden, um die Nutzung von Solarenergie in städtischen Gebieten zu fördern, wo oft mehrere Parteien ein Gebäude bewohnen. Sie stellt sicher, dass der vor Ort erzeugte Strom effizient genutzt wird, ohne zusätzliche Netzgebühren oder Verluste durch den Transport über das öffentliche Netz.
Das „Solarpaket I“ bringt zahlreiche Erleichterungen und Verbesserungen für die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen. Von der Trennung kleiner und großer PV-Anlagen über erweiterte Mieterstrom-Optionen bis hin zu beschleunigten Genehmigungsverfahren und neuen Regelungen für den Modultausch – die Neuerungen des Pakets fördern den Ausbau der Solarenergie in Deutschland erheblich. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung der Klimaziele und zur Stärkung der erneuerbaren Energien im Strommix.
Durch die Anpassungen im „Solarpaket I“ wird es sowohl für private Haushalte als auch für Gewerbebetriebe attraktiver, in Photovoltaik zu investieren und so einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten. Betreiber profitieren von vereinfachten Prozessen, reduzierten bürokratischen Hürden und erweiterten Fördermöglichkeiten, was die Wirtschaftlichkeit und Flexibilität von PV-Anlagen erhöht.
Fazit: Attraktive Rahmenbedingungen für private Photovoltaikanlagen
Das EEG 2023/2024 und das „Solarpaket I“ schaffen attraktive Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Die Flexibilität bei der Installation, die angepassten Vergütungssätze sowie die steuerlichen Erleichterungen machen PV-Anlagen für viele private Haushalte zu einer rentablen Investition. Trotz der halbjährlichen Absenkung der Vergütungssätze bleibt die Wirtschaftlichkeit insbesondere bei Eigenversorgungsanlagen hoch, da die selbst genutzte Solarenergie deutlich günstiger ist als der Strombezug aus dem Netz.
Die Verbesserungen im EEG sowie die geplanten bürokratischen Erleichterungen für den Netzanschluss ab 2025 bieten Hausbesitzern zahlreiche Vorteile, die die Installation und den Betrieb von PV-Anlagen weiter vereinfachen. So leistet das EEG nicht nur einen Beitrag zur Energiewende, sondern unterstützt auch private Haushalte dabei, unabhängig von steigenden Strompreisen zu werden und ihren eigenen, umweltfreundlichen Strom zu erzeugen.