Neue Förderung der KfW ab Ende September 2023
Neue KfW-Förderung für private Ladestationen ab Ende September
UPDATE 04.09.2023:
Kombi-Förderung KFW-Programm 442 (Wallbox, PV-Anlage, Speicher)
Die Beantragung des Kombi-Förderpakets kann ab dem 26.9.2023 gestartet werden. Das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ ermöglicht einen Zuschuss von maximal 10.200 Euro für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Beantragen können diesen Zuschuss Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die schon ein Elektroauto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Antragstellung bereits ein E-Auto vorhanden oder neu bestellt ist. Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher müssen allerdings neu angeschafft werden und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein. Des weiteren muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) stammen.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
- Kauf einer neuen Ladestation / Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Kauf einer neuen Photovoltaik-Anlage mit mindestens 5 kWp
- Kauf eines neuen Stromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- Installation und Anschluss der Komplett-Anlage
- Energiemanagement-System zur Steuerung der Komplett-Anlage
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
- Ladestation / Wallbox: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. So kann das Elektroauto überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten. - Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
HINWEIS: Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des September auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.