PV-Anlagen-Versicherung

Versicherungsschutz für PV-Anlagen: Was Sie beachten sollten

Auch wenn es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Photovoltaikanlagen gibt, ist es ratsam, die Anlage gegen mögliche Schäden abzusichern, da Reparatur- oder Ersatzkosten oft sehr hoch ausfallen können. In vielen Fällen kann eine PV-Anlage für einen geringen Aufpreis in die bestehende Wohngebäude- oder Elementarschadenversicherung integriert werden. Alternativ gibt es spezielle Photovoltaik-Versicherungen, die auch zusätzliche Risiken wie Diebstahl oder Vandalismus abdecken. Diese sind jedoch teurer und lohnen sich meist nur für größere Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung.

Haben Sie ein Steckersolargerät, ist es wichtig, den Versicherer über die Installation zu informieren. Diese kleinen Balkonkraftwerke können im Rahmen der Hausratversicherung, gegebenenfalls ergänzt durch eine Elementarschadenversicherung, abgesichert werden.

Setzen Sie bei der Finanzierung Ihrer Anlage auf Fremdkapital, wie etwa einen Bankkredit, sollten Sie in den ersten Jahren unbedingt eine spezielle Anlagenversicherung in Betracht ziehen. Diese ist häufig sogar vertraglich vorgeschrieben. Solche Versicherungen bieten oft auch Pauschalzahlungen für Zeiten an, in denen die Anlage keinen Strom erzeugt, was besonders bei Kredittilgungen hilfreich ist, wenn die Anlage aufgrund technischer Störungen ausfällt.

Wichtig ist, dass Ihre Police folgende Schäden abdeckt:

  • Diebstahl
  • Wasser- und Frostschäden
  • Sturm und Hagel
  • Elementargefahren wie Schneedruck oder Lawinen
  • Ertragsausfall
  • Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitz
  • Bedienungsfehler
  • Kurzschluss
  • Grobe Fahrlässigkeit (bis mindestens 2.500 Euro)
  • Tierbisse (bis mindestens 1.000 Euro)

In hochwassergefährdeten Gebieten sollte auch Hochwasserschutz berücksichtigt werden, besonders wenn im Keller ein Stromspeicher installiert ist.

Achten Sie darauf, welche Schäden durch Ihre Versicherung ausgeschlossen oder nicht abgedeckt sind. Melden Sie die geplante Installation der Anlage frühzeitig an Ihren Versicherer, da manche Gesellschaften die Installation als anzeigepflichtige Gefahrenerhöhung betrachten. Ein Vorteil ist, dass bei rechtzeitiger Absicherung auch die Installationsphase mitversichert ist.

Als Betreiber einer Photovoltaikanlage haften Sie, wenn durch Ihre Anlage Schäden an Dritten entstehen, etwa durch Feuer, das auf ein Nachbardach übergreift, oder ein Solarmodul, das bei Sturm beschädigt wird und Schäden verursacht. Daher sollten Sie prüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung diese Risiken abdeckt. Alternativ können Sie eine eigene Photovoltaik-Betreiber-Haftpflichtversicherung abschließen. Lassen Sie sich in jedem Fall eine Bestätigung Ihres Versicherers geben, dass Ihre Anlage ausreichend abgesichert ist.

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