UPDATE 04.09.2023:
Kombi-Förderung KFW-Programm 442 (Wallbox, PV-Anlage, Speicher)
Die Beantragung des Kombi-Förderpakets kann ab dem 26.9.2023 gestartet werden. Das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ ermöglicht einen Zuschuss von maximal 10.200 Euro für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Beantragen können diesen Zuschuss Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden, die schon ein Elektroauto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Antragstellung bereits ein E-Auto vorhanden oder neu bestellt ist. Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher müssen allerdings neu angeschafft werden und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein. Des weiteren muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) stammen.
Was wird mit dem Zuschuss gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teilbeträgen zusammen:
HINWEIS: Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.
Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des September auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.
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