Großartige Nachrichten für alle Hausbesitzer, die jetzt eine Photovoltaikanlage erwerben möchten:
Sie zahlen auf Ihre Anlage aktuell keine Umsatzsteuer.
Unter dem Strich bedeutet das für Sie, dass Sie 19% weniger für Ihre Solaranlage bezahlen.
Neben der Anpassung der Mehrwertsteuer gibt es auch eine Befreiung von der Einkommensteuer für Solar-Erträge. Diese Chance sollten Sie unbedingt nutzen, bevor diese Steuervergünstigung wieder gestrichen wird.
Details der neuen Steuer-Gesetzgebung für Solaranlagen
Das neue Steuergesetz ist eine große Hilfe für private Hausbesitzer, die einen Photovoltaikanlage anschaffen möchten.
Umsatzsteuersatz null Prozent
- die Reduzierung gilt für die komplette Anlage, mit Speicher und Zubehör sowie für die Montage, Installation, Lieferkosten etc.
- Für alle Anlagen bis 30kWp, die auf Wohngebäuden installiert werden.
Befreiung von der Einkommensteuer
- Eigenstrom-Entnahme und Einnahmen aus PV-Anlagen sind jetzt von der Einkommensteuer befreit
- Für alle Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30kWp, bei Mehrfamilienhäusern bis 15kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, maximal bis 100kWp
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen zur Einkommensteuerbefreiung beraten
"Wer jetzt zu lange wartet, verpasst vielleicht die Chance, die diese Steuererleichterung bietet."
Wie sichere ich mir die 0% PV-Anlage?
Sie sollten diese Chance nutzen und nicht auf die lange Bank schieben., Für die Mehrwertsteuersenkung auf Photovoltaikanlagen ist zwar keinen Frist vorgesehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Steuergeschenke von einem Tag auf den anderen gestrichen werden können.
Deshalb sollten Sie jetzt schnell handeln und Ihre PV-Anlage in Auftrag geben.
Starten Sie am besten mit unserem PV-Kostenrechner und fordern Sie anschließend auf Grundlage Ihrer Eingaben ein ausführliches Festpreisangebot an.
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