Förderung

SolarBonus 2024 der Stadt Mannheim

Die Klimaschutzagentur Mannheim hat sich zum Ziel gesetzt, den Photovoltaik-Ausbau in der Rhein-Neckar Region zu fördern.
In 2024 werden weiterhin großzügige Zuschüsse zu Photovoltaik Projekten in Mannheim gewährt.

Stand März 2024: Fördermittel sind ausreichend vorhanden. Anträge können gestellt werden.

Wer wird gefördert?
Private Eigentümern von Bestandswohngebäudengebäuden im Stadtgebiet Mannheim

Was wird gefördert?
Neuinstallation einer Dach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage
Welche Förderungen gibt es?
Vollbelegung: 180 €/kWp, max. 2.700 €
Fassaden-PV: 250 €/kWp, max. 3.750 €
PV mit Begrünung: 280 €/kWp, max. 4.200 €
PV auf Denkmal: 300 €/kWp, max. 4.500 €
Für Mehrfamilienhäuser oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 3.000 € für die Umsetzung eines Mieterstrommodels möglich.

Bitte beachten Sie: Die Antragstellung erfolgt ab sofort ausschließlich online über das Antragsportal https://foerderung.klima-ma.de

Förderrichtlinien
20240312-pv-forderrichtlinie-solarbonus-2024.pdf

Förderantrag
hinweis-zur-antragstellung-webseite.pdf

Bitte beachten Sie:

  • Beantragen Sie den SolarBonus vor der Auftragserteilung der Maßnahmen.
  • Beachten Sie bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen zum SolarBonus.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsportal
  • Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit des Antrags. Bitte fügen Sie im Antragsportal folgende Unterlagen an. Diese Unterlagen stellt Ihnen TECHO AG zur Verfügung.
    • das Angebot für die geplante Anlage
    • die zum Angebot passende Ertragsprognose / Wirtschaftlichkeitsprognose
    • den Dachbelegungsplan des PV-Anbieters
    • Fotos der relevanten Dachflächen (sofern einsehbar)

 

Foto: Ben van Skyhawk

Neue Förderung der KfW ab Ende September 2023

Neue KfW-Förderung für private Ladestationen ab Ende September

UPDATE 04.09.2023:
Kombi-Förderung KFW-Programm 442 (Wallbox, PV-Anlage, Speicher)

Die Beantragung des Kombi-Förderpakets kann ab dem 26.9.2023 gestartet werden. Das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ ermöglicht einen Zuschuss von maximal 10.200 Euro für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Beantragen können diesen Zuschuss Eigentümer von selbst ­genutzten Wohngebäuden, die schon ein Elektro­auto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Antragstellung bereits ein E-Auto vorhanden oder neu bestellt ist. Ladestation, Photo­voltaik­-Anlage und Strom­speicher müssen allerdings neu angeschafft werden und dürfen zum Zeit­punkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein. Des weiteren muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) stammen.

Was wird mit dem Zuschuss gefördert?

  • Kauf einer neuen Lade­station / Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photo­voltaik­-Anlage mit mindestens 5 kWp
  • Kauf eines neuen Strom­speichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Installation und Anschluss der Komplett-Anlage
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Komplett-Anlage

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teil­beträgen zusammen:

  • Ladestation / Wallbox: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
    Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. So kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

HINWEIS: Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des September auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.

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