Speicher

Neue Förderung der KfW ab Ende September 2023

Neue KfW-Förderung für private Ladestationen ab Ende September

UPDATE 04.09.2023:
Kombi-Förderung KFW-Programm 442 (Wallbox, PV-Anlage, Speicher)

Die Beantragung des Kombi-Förderpakets kann ab dem 26.9.2023 gestartet werden. Das KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – 442“ ermöglicht einen Zuschuss von maximal 10.200 Euro für die Kombination von Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher. Beantragen können diesen Zuschuss Eigentümer von selbst ­genutzten Wohngebäuden, die schon ein Elektro­auto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass vor Antragstellung bereits ein E-Auto vorhanden oder neu bestellt ist. Ladestation, Photo­voltaik­-Anlage und Strom­speicher müssen allerdings neu angeschafft werden und dürfen zum Zeit­punkt der Antragstellung noch nicht bestellt sein. Des weiteren muss der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) stammen.

Was wird mit dem Zuschuss gefördert?

  • Kauf einer neuen Lade­station / Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
  • Kauf einer neuen Photo­voltaik­-Anlage mit mindestens 5 kWp
  • Kauf eines neuen Strom­speichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
  • Installation und Anschluss der Komplett-Anlage
  • Energiemanagement-System zur Steuerung der Komplett-Anlage

Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestation, Photovoltaik-Anlage und Solarstromspeicher? Der KfW-Zuschuss setzt sich aus mehreren Teil­beträgen zusammen:

  • Ladestation / Wallbox: 600 Euro pauschal (bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal)
    Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. So kann das Elektroauto über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

HINWEIS: Keine Kombination mit anderen Förderungen möglich.

Eine Liste der förderfähigen Ladestationen soll im Laufe des September auf der KfW-Programmseite veröffentlicht werden. Die Förderrichtlinie „Solarstrom für Elektrofahrzeuge“ kann auf den Seiten des Bundesanzeigers vom 4.9.2023 abgerufen werden.

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