Für steuerliche Fragen bei gewerblich betriebenen Photovoltaikanlagen sollten Sie sich an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater wenden. Grundsätzlich unterliegen gewerblich betriebene Anlagen einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent und es besteht die Pflicht, Gewinne zu ermitteln und zu versteuern.
Zudem gibt es spezielle Regelungen, beispielsweise bei landwirtschaftlich genutzten Photovoltaikanlagen, die sich auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer für die mit PV-Modulen belegten Flächen beziehen.